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   VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360   

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https://dejure.org/2018,31031
VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360 (https://dejure.org/2018,31031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360 (https://dejure.org/2018,31031)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2018 - 4 ZB 17.1360 (https://dejure.org/2018,31031)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Punktevergabe zur Standplatzvergabe bei Volksfest - Gebot der Transparenz beachtet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zu einem Volksfest (Michaelismesse); Automatengeschäft; Bescheidungsklage; Erledigung im Berufungszulassungsverfahren; Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses; fehlende Einwände gegen höher bewertete Mitbewerber; Einschätzungsspielraum des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360
    Der Rechtsmittelführer muss daher, falls sich der Rechtsstreit nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils erledigt hat, im Berufungszulassungsverfahren grundsätzlich innerhalb der Zwei-Monats-Frist auch darlegen, weshalb er trotz der Erledigung ein schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Zulassungsverfahrens mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hat (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 4 ZB 16.1852 - BayVBl 2018, 281 Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 8 B 43.95 - NVwZ-RR 1996, 122 zum Revisionszulassungsverfahren).

    Die Notwendigkeit eines entsprechenden Sachvortrags hätte sich dem anwaltlich vertretenen Kläger auch ohne eine ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, B.v 9.2.2011, a.a.O., juris Rn. 12, unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 21.8.1995, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 09.02.2011 - 6 A 1871/10

    Erledigung im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360
    Erledigt sich das ursprüngliche Rechtsschutzbegehren erst nach Ablauf der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, kann die Darlegung des Feststellungsinteresses auch noch später ohne Fristbindung erfolgen (BayVGH, a.a.O., HessVGH, B.v. 9.2.2011 - 6 A 1871/10.Z - juris Rn. 11; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 341a).

    Die Notwendigkeit eines entsprechenden Sachvortrags hätte sich dem anwaltlich vertretenen Kläger auch ohne eine ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, B.v 9.2.2011, a.a.O., juris Rn. 12, unter Bezugnahme auf BVerwG, B.v. 21.8.1995, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.03.2017 - 4 ZB 16.1852

    Vergabe von Baugrundstücken im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360
    Der Rechtsmittelführer muss daher, falls sich der Rechtsstreit nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils erledigt hat, im Berufungszulassungsverfahren grundsätzlich innerhalb der Zwei-Monats-Frist auch darlegen, weshalb er trotz der Erledigung ein schutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Zulassungsverfahrens mit dem Ziel einer Entscheidung im Berufungsverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO hat (BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 4 ZB 16.1852 - BayVBl 2018, 281 Rn. 10 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.8.1995 - 8 B 43.95 - NVwZ-RR 1996, 122 zum Revisionszulassungsverfahren).

    Eine solches Rechtsschutzbegehren wäre, nachdem das Verwaltungsgericht in einer Kollegialentscheidung ein klageabweisendes Urteil erlassen hat, jedenfalls wegen fehlenden Verschuldens der für die Beklagte handelnden Amtsträger von vornherein aussichtslos (vgl. BayVGH, B.v. 2.3.2017 - 4 ZB 16.1852 - BayVBl 2018, 281 Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360
    Solche Zweifel sind nur gegeben, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 6.12

    Medizinisch-psychologisches Gutachten; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360
    Ein berechtigtes Interesse an einer nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts kann sich allerdings auch aus einer Wiederholungsgefahr ergeben, wenn die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers in einem oder mehreren der genannten Bereiche zu verbessern (BVerwG, U.v. 21.3.2013 - 3 C 6.12 - NVwZ 2013, 1550 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 22 ZB 14.1261

    Auswahlverfahren für die Beschickung eines Jahrmarkts

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360
    Sie beruhen ersichtlich auf einer höchst subjektiven Selbsteinschätzung des Klägers, die den Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum, der dem Veranstalter anerkanntermaßen zusteht (BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 22 ZB 14.1261 - juris Rn. 38 m.w.N.), weitgehend außer Betracht lässt.
  • BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15

    Bürgerbegehren gegen die Eingliederung der Gemeinde Eulatal in die Stadt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 4 ZB 17.1360
    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt jedoch die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, B.v. 10.2.2016 - 10 B 11.15 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG München, 14.04.2021 - M 7 K 20.2790

    Businessplan als Bewerbungsvoraussetzung für einen Marktstand

    Voraussetzung hierfür wäre, dass der Klägerin aufgrund der in der Bewertung gerügten Mängel eine ihr zustehende höhere Punktezahl verwehrt worden wäre und sie aus diesem Grund hinter die besser bewerteten Konkurrenten zurückgefallen wäre (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 4 ZB 17.1360 - juris Rn. 24).

    Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn als Folge einer solchen Fehlerkorrektur statt des bisher erfolgreichen Bewerbers ein anderer Konkurrent, dem ebenfalls eine höhere Punktzahl als dem Kläger zugesprochen worden ist, als Nächstplatzierter zum Zuge kommen müsste (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 4 ZB 17.1360 - juris Rn. 21; OVG NW, B.v. 15.5.2017 - 4 A 1504/15 - juris Rn. 29; VG Würzburg, U.v. 24.5.2017 - 6 K 17/166 - juris Rn. 45).

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